Allgemeine Geschäftsbedingungen 


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Immenhof-Reitschule

1. Die Reitschule “ Immenhof “ verpflichtet sich für die Dauer dieses Vertrages, allen Reitschülern zum Zwecke ihrer Ausbildung ein geeignetes Lehrpferd sowie einen qualifizierten Lehrer zur Verfügung zu stellen. Je nach Buchung des Reitschülers erfolgt der Reitunterricht in der 2er-Gruppe oder als Einzelunterricht !

2. Die Reitstunden werden pro Semester gebucht. Das Jahr wird eingeteilt in 1. und 2. Semester .

01. April - 30. September /  01. Oktober - 31. März

Der Semesterbeitrag wird monatlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Der Betrag richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste ! Die Berechnung des Monatsbeitrages erfolgt folgendermaßen: Für das Jahr 2023 wird eine jährliche Gesamtstundenanzahl von 38 Stunden gerechnet. Diese Anzahl wird mit dem jeweils gültigen Reitstundenpreis multipliziert und durch 12 Monate geteilt. Da sich der Monatsbeitrag dadurch entsprechend reduziert, werden die Monatsbeiträge ganzjährig, also auch während der Ferien abgebucht! Die Ferien und Feiertage werden aber nicht berechnet.

3. Der Vertrag wird verbindlich für ein Semester abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch, wenn nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf eines Semesters, schriftlich gekündigt wird. Bei Ausfall durch längere Krankheit ( ab 3 x ) des Reitschülers bieten wir einen Gutschein in der Höhe der ausgefallenen Stunden an, der für alle weiteren Angebote der Reitschule genutzt werden kann. Der Gutschein ist max. 1 Jahr gültig !

3a. Aus Organisatorischen Gründen bitten wir um Rechtzeitige Absage bei Nichtantritt der Reitstunde ! An den Wochentagen bis 13 Uhr und Samstag`s  bis 9 Uhr.

4. Ein Einstieg während des Semesters ist möglich.

4a. In den Ferien von Rheinland-Pfalz und an den Feiertagen findet kein reiten statt! (Ausgenommen Brückentage ! )

5. Zur intensiveren Vertiefung bzw. zum besseren Verständnis von Reitstundeninhalten, werden wir ab und an nach bedarf theorieeinheiten abhalten.

5a. Da wir keine Stunden absagen oder Ausfallen lassen wollen, behalten wir uns vor, bei sehr schlechtem wetter, aus Sicherheitstechnischen gründen, Theorieunterricht abzuhalten.

Falls es doch mal dazu kommen sollte das Stunden unsererseits abgesagt werden, können diese natürlich nachgeholt werden !

6. Haftung und Sicherheit
Die Teilnahme am Reitunterricht und bei der Pferdepflege erfolgt auf eigene Gefahr. Der Reitschulbetrieb weist daraufhin, dass er und die jeweiligen Ausbilder für Unfälle, die während der Zeit des Aufenthalts im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen wird, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht. Der Reitschüler wurde darüber informiert, das Reiten gefährlich sein kann, Pferde Fluchttiere sind, die sich leicht erschrecken können und dann möglicherweise nicht beherrschbar sind. Hieraus drohen dem Reiter Gefahren, die vom Reitlehrer nicht immer abwendbar sind. Gegen die daraus möglicherweise entstehenden Schäden kann der Reitschüler sich durch Unfallversicherung schützen. Für alle Reitschüler, egal welchen Alters, ist das Tragen eines Reithelmes Pflicht ! Helme können ausgeliehen werden. Besonders für Kinder empfehlen wir das Tragen von Sicherheitswesten oder Rückenprotektoren. Bitte achten Sie bei Helmen und Westen auf korrekte Passform! Die Erziehungsberechtigten werden nicht aus der Aufsichts-und Haftpflicht entlassen.

7.Anmeldung Kinderreitferien, Reitlehrgänge
Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 50,00€ pro Person erhoben, der auf die Reiterferien/ Lehrgangsgebühren angerechnet wird. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn wir sowohl eine schriftliche Anmeldung als auch die jeweils fällige Anzahlung erhalten haben. Der Restbetrag ist bei Ferien, bzw. Lehrgangsbeginn bar zu entrichten.

8.Stornierung
Die Abmeldung zu allen Veranstaltungen muss schriftlich erfolgen. Bei Nichtteilnahme gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr. Da sich kurzfristig kaum ein Teilnehmer ersetzen lässt !

9.Haftungsausschluss
„Ich erkenne an, dass meine Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt, insbesondere bin ich darauf hingewiesen worden, dass der Veranstalter und der Lehrgangsleiter für Unfälle, die ich während der Zeit meines Aufenthaltes im Stall und auf dem Reitgelände sowie sonst im Zusammenhang mit der Ausübung des Reitsports erleide, eine Haftung nur insoweit übernehmen, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der verantwortlichen Person beruht.


Sonja Siedschlag

Am Hüttenbach 2

55592 Rehborn

Tel.: 06753/9641324

Mobil: 0172/1012683

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